Deutsche Umwelthilfe unterstützt Klage von Berliner Mieter gegen absurdes Verbot von Balkonkraftwerk
In einem beispiellosen Schritt hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sich an die Seite eines Berliner Mieters gestellt, der gegen die Ablehnung seines Antrags auf Installation eines Balkonkraftwerks durch seine Wohnungsgenossenschaft „DPF Berlin“ vor Gericht zieht. Dieser Fall könnte richtungsweisend für das Recht auf Nutzung erneuerbarer Energiequellen durch Mieter in ganz Deutschland werden. Trotz der gesetzlichen Verankerung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien als „überragendes öffentliches Interesse“, stehen Mieter oft vor dem Hindernis, eine Zustimmung ihrer Vermieter für solche Installationen einholen zu müssen. Diese Zustimmungen werden häufig ohne stichhaltige Begründungen verwehrt oder an unverhältnismäßige Bedingungen geknüpft.
Marcel, ein Kläger aus Berlin, berichtet von den Schwierigkeiten, auf die er und seine Mitstreiter bei dem Versuch, einen Beitrag zur Energiewende zu leisten, gestoßen sind. Ihre Bemühungen wurden von der Wohnungsgenossenschaft wiederholt blockiert, beginnend mit einer pauschalen Ablehnung von Steckersolargeräten bis hin zu einer Flut von unangemessenen Forderungen, die letztlich in einer endgültigen Absage mündeten.
Parallel dazu wird im Bundestag heiß über einen Gesetzesvorschlag diskutiert, der die Nutzung von Steckersolargeräten vereinfachen soll. Der Entwurf sieht zwar grundsätzlich das Recht auf Installation von Balkonkraftwerken vor, lässt jedoch offen, welche Anforderungen Vermieter stellen können. Kritiker befürchten, dass dies Raum für Verhinderungstaktiken lässt. Die DUH appelliert an die Bundesregierung, klare Richtlinien zu etablieren, um Mieter in ihrem Streben nach einer nachhaltigeren Energieversorgung zu unterstützen.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, äußert sich kritisch zur zögerlichen Haltung der Bundesregierung und warnt davor, dass ohne signifikante Anpassungen des aktuellen Entwurfs die Beteiligung der Bürger an der Energiewende zur Farce verkommt. Sie betont die Notwendigkeit rechtlicher Klarheit für Verbraucher, um die Energiewende wirklich „für alle“ zugänglich zu machen.
Dirk Legler, ein Rechtsanwalt, hebt hervor, dass der Gesetzesentwurf zwar einen Fortschritt darstellt, indem er erstmals einen Anspruch auf Balkonkraftwerke formuliert, jedoch die grundlegenden Probleme in der Praxis nicht löst. Er plädiert für die Aufnahme konkreter Kriterien in das Gesetz, um den Prozess zu vereinfachen und allen Beteiligten mehr Sicherheit zu geben.
Die DUH hat sich bereits in der Vergangenheit für das Recht auf Nutzung von Balkon-Solaranlagen eingesetzt, wie der Fall einer Klage in Kiel zeigt, die schließlich zum Erfolg führte. Die Organisation strebt eine Grundsatzentscheidung an, die klare Verhältnisse für die Nutzung von Balkonkraftwerken durch Mieter in ganz Deutschland schaffen soll.