Das neue Heizungsgesetz (novelliertes Gebäudeenergiegesetz) wurde mittlerweile von der Ampel-Regierung beschlossen. Es ist erneut ein Gesetzentwurf der Grünen gewesen, die allen Anschein mittlerweile alleine regieren. Schon im Vorfeld stieß das Heizungsgesetz auf viel Kritik. Dabei ging es nicht nur um die Sinnhaftigkeit, sondern vor allem auch um die Kosten. Denn neben den horrenden Investitionen, die Eigentümer nun tätigen müssen, sind die Mieter direkt betroffen. Für diese wird Wohnen durch das neue Heizungsgesetz in den nächsten Jahren noch einmal kräftig teurer.
Heizungsgesetz – Das wurde beschlossen
Die Kernpunkte waren im Vorfeld bereits bekannt und führten zu kontroversen Diskussionen, die allerdings von der Regierung unbeachtet blieben. Es ging darum, den Gesetzentwurf um jeden Preis durchzubringen. Mit dem propagandierten Klimaschutz hat das neue Heizungsgesetz, das eigentliche Gebäudeenergiegesetz also wenig zu tun. Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (kurz GEG) soll die sogenannte Wärmewende eingeleitet werden.
Was ist das Gebäudeenergiegesetz
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein Gesetz in Deutschland, das am 1. November 2020 in Kraft getreten ist. Es vereint die Vorschriften der bisherigen Energieeinsparverordnung (EnEV), des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) in einem einzigen Gesetz und regelt damit den Energiebedarf und den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden.
Das GEG legt fest, welche Anforderungen an den energetischen Standard von Neubauten und Bestandsgebäuden zu erfüllen sind. Es gibt zudem Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Heizungsanlagen und die Nutzung erneuerbarer Energien vor. Ziel des Gesetzes ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken und dadurch einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Das GEG gilt für alle Gebäude, unabhängig davon, ob sie privat oder gewerblich genutzt werden. Die Einhaltung der Vorschriften wird von den zuständigen Behörden überwacht. Verstöße gegen das Gesetz können mit Bußgeldern geahndet werden.
Ab 2024 müssen neu eigebauten Heizungen mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das hört sich zunächst gut für die Umwelt an. Hohe Subventionen werden zu mindestens in Aussicht gestellt. Das erinnert ein wenig an die Förderung von Photovoltaikanlagen. Ganz zu Anfang flossen hohe Subventionen durch die EEG Umlage. Durch die Umlage gab es damals hohe Vergütungssätze, die bis zu 7 Jahre festgeschrieben wurde. Das Interesse war groß. Nachdem jedoch die EEG Vergütung für neue Anlagen auf ein Minimum zusammenfloss, ließ auch das Interesse nach. Bislang konnten Photovoltaikanlagen nicht wirklich sinnvoll monetarisiert werden. Aus diesem Grunde brach die Nachfrage teilweise sogar ein. Nun soll mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz die Nachfrage durch eine Pflicht angekurbelt werden. Wobei sich das Gesetz natürlich nicht nur auf reine Solaranlagen bezieht, sondern die Spannbreite bei erneuerbaren Energien einbezieht.
Fakt ist aber jetzt schon: Zum aktuellen Stand der Technik wird das für Eigentümer, Vermieter und natürlich Mieter sehr teuer. Erneuerbare Energie hat enorm lange Amortisierungszeiten und wird dadurch schnell zu einem Minusgeschäft.
Laufzeit wird beschränkt
Damit sich auch keiner der Pflicht entziehen kann, wird die Laufzeit alter Heizungen nun auch gesetzlich auf 30 Jahre beschränkt.
Welche Heizungen sind künftig möglich
Gasheizungen galten als sehr effizient, daran hat sich bis heute nichts geändert. Aus diesem Grunde stößt das Gebäudeenergiegesetz auf viel Unverständnis. Wer eine neue Heizung einbauen muss kann nun nur noch auf eine Heizung mit Biomasse, blauen oder grünen Wasserstoff zurückgreifen. Die Vorgabe kann auch mit einem Anschluss an ein Wärmenetz oder Solarthermie bzw. über eine Wärmepumpe erfüllt werden. Letztere dürfte das gängigste Modell werden, führt aber zu erheblichen Problemen.
- Solar
- Heizung mit Biomasse
- Heizung mit blauem Wasserstoff
- Heizung mit grünem Wasserstoff
- Wärmepumpe
Bei zum Beispiel einer Luft/Wasser-Wärmepumpe wird Außenluft verwendet, dafür müssen sogenannte Radialventilatoren aufgestellt werden. Diese werden in vielen Fällen außen angebracht, sind nicht unbedingt leise und bei der Aufstellung müssen die aktuellen Abstandsregelungen zum Nachbargrundstück beachtet werden. Durch die entstehende Geräuschatmosphäre dürfte es künftig zu neuen Problemen in der Nachbarschaft kommen.
Ausnahmen beim Gebäudeenergiegesetz
Es gibt einige kleinere, nicht nennenswerte, Ausnahmen beim GEG. Beträgt die Nutzfläche eines Gebäudes unter 50 m², fällt es nicht unter das Gebäudeenergiegesetz. Häuser, bei denen eine Umsetzung nicht möglich ist, fallen aus dem neuen Heizungsgesetz raus.
Weitere Ausnahmen:
- Landwirtschaftliche Gebäude für Tierhaltung
- Unterirdische Bauten
- Zelte/Traglufthallen
- Kirchen
- Ferienhäuser
- Betriebshäuser mit einer Innentemperatur unter 12 Grad C.
Zudem soll es bei Havarien keine sofortige Austauschpflicht geben. Die Übergangsfrist beträgt dann 3 Jahre, was am Ende aber zu doppelten Belastungen führen könnte. Ausgenommen sind auch Wohnungseigentümer über 80 Jahre, bei der Nutzung von Etagenheizungen. Die präzise Altersangabe hatten wir bereits in der Corona Zeit in einem anderen Punkt und führte schon damals zu Diskussionen, die erst später gerichtlich entschiedenen werden mussten. Insgesamt wird es also noch zu gravierenden Änderungen kommen.
Welche Kosten entstehen
Wie groß die Kostenlast genau sein wird, lässt sich kaum beziffern. Die Politik spielt hierbei mit Zahlen von um die 9 – 10 Milliarden Euro pro Jahr für Eigentümer (und Mieter). Es steht also schon jetzt fest, dass neue Heizungsgesetz wird unglaublich teuer. Ob es tatsächlich zu einem Einsparungseffekt kommt, bleibt vollkommen unklar.
Die Anschaffung von Wärmepumpen beispielsweise ist deutlich teurer als der Kauf einer Gasheizung. Auch die Betriebskosten liegen höher. Fördermittel sollen gewährt werden. Die eigentliche Höhe ist bislang noch unbekannt. Das Problem bei Fördermitteln liegt aber häufig darin, dass diese über ein Darlehen gewährt werden. Dementsprechend kommt nur derjenige in Frage, der auch einen entsprechenden Schufa-Score nachweisen kann. Gleichzeitig fließt das Darlehen in die Schufa als Belastung ein. Die Folgen sind also dramatisch, besonders für Rentner, die nun noch ihre Beton-Altersanlage mit viel Geld nachrüsten müssen. Aber nicht nur Eigentümer sind betroffen. Auch Mieter sind direkt betroffen. Der Einbau wird die Miete (teilweise drastisch erhöhen), zugleich führen die höheren Betriebskosten zu einer Steigerung der Nebenkosten. In Anbetracht der Preisexplosionen in den letzten 2 Jahren dürfte das zu einer explosiven Mischung führen. Die Zahl der Neubauten brechen bereits jetzt schon ein.
Fazit
Die neue Novelle des GEG ist unausgereift und die Macher verschließen die Augen vor der Realität. Wärmepumpen brauchen viel Strom, dazu kommt, der baldige Verbot von Verbrennern, das zu einem zusätzlichen Strombedarf führt. Erneuerbare Energien sind bislang ein Nischenprodukt, jedoch nicht in der Lage diese hohe Nachfrage zu erfüllen. Wohin der Weg also gehen wird, bleibt unklar. Fakt ist nur, es wird zu einem Kostenfiasko werden, das auf den Köpfen der Bürger ausgetragen wird.